Nach der aktuellen Testverordnung gibt es unterschiedliche Anspruchsgruppen für die Bürgertests: Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, Anspruch auf einen Test mit 3-Euro-Selbstbeteiligung und Selbstzahler.
ANSPRUCH AUF KOSTENLOSE TESTS
- Positiv getestete Personen, die einen PCR-Test machen benötigen.
- Personen, die sich Freitesten möchten (Nachweis: positives Testergebnis)
- Bewohner und Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern (Nachweis: Einweisung oder Besucherschein der Pflegeeinrichtung)
- Haushaltsangehörige von Infizierten (Nachweis: Testergebnis von Infizierten, Adressabgleich)
- Kinder bis 5 Jahre (Nachweis: Kinderpass oder Personalausweis Eltern)
- Schwangere im ersten Trimester (Nachweis: Mutterpass)
- Flüchtlinge, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Jene, die sich nicht impfen lassen können (Nachweis: ärztliches Attest)
- Pflegende Angehörige (glaubhafter Nachweis)
- Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte (glaubhafter Nachweis)
ANSPRUCH AUF 3 EURO-TESTS:
- Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag gedacht. (Nachweis: z. B. Konzertticket)
- Personen, mit einer roten Warnung in der Corona-Warnapp
- Personen, die Menschen ab 60 Jahren treffen
- Risiko-Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Vorerkrankung)
- Personen, die mit Personen mit Vorerkrankung in Kontakt stehen
- Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen/ rechtliche Betreuerin von Pflegepersonen
SELBSTZAHLER
Sollte keiner der oben genannten Ansprüche auf Sie zutreffen, kostet der Schnelltest 9,50 Euro. Beispiele für Selbstzahler:
- Sie fahren in den Urlaub und benötigen einen Schnelltest
- Sie haben einen Arztbesuch und müssen einen Schnelltest vorlegen
- Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften