Aktuelle Corona Regeln Kassel

Die neue Verordnung vom 05.12.2021 fassen wir einfach für Sie zusammen, damit Sie wissen was wo erlaubt ist:

Definition von 3G, 2G und 2G PLUS einfach erklärt:

3G = Genesen, geimpft oder getestet

2G = Geimpft oder genesen. Zusätzliche Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schelltest. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

2G PLUS = Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

Corona Regeln in Kassel – Was gilt wo?

Einheitliche Maskenpflicht = Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Drinnen: Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie

Arbeitsplätze = Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz: Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sogen. Hierfür ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend. Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden – es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Private Treffen = Keine Einschränkungen für Geimpfte oder Genesene. Für Ungeimpfte: Treffen von maximal 2 Hausständen im öffentlichen Raum. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Auf der Webseite Hesse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen und die aktuell geltenden Regeln. Das PDF erklärt was genau unter den Bezeichnungen 3G, 2G und 2G plus zu verstehen ist.

https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/corona-regeln_in_hessen_v3_051221.pdf

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