Maskenpflicht

Wann und wo muss ich eine Maske tragen?

Stand 03.12.2021

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht im Freien außer in Gedrängesituationen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann. In Innenräumen und an sonstigen Orten, an denen die Maskenpflicht gilt, ist einheitlich eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen. Dies gilt – jenseits der Gastronomie – nunmehr auch, wenn feste Plätze eingenommen werden.

Quelle: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Maskenpflicht

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